Geeignetheitsprüfung - statt Beratungsprotokoll

Die Anlageberatung steht 2016/17 vor einer Reform

Banken/Finanzdienstleister und Beratung:

Im Entwurf zur Finanzmarktnovelle soll in Zukunft eine Geeignetheitsprüfung das Beratungsprotokoll ersetzen.
Damit geht der "Kampf" der Politik gegen die Falschberatung und die provisionsabhängige Beratung weiter!

Ab 2017 müssen zudem alle Telefonate zwischen dem Kunden und seiner Bank aufgezeichnet werden.
Auch muss der Berater schriftlich erklären, warum er das dem Kunden empfohlene Produkt bzw. Wertpapier als geeignet erachtet.

Diese Prüfung, die Geeignetheitsprüfung genannt werden soll, soll die Gründe und Argumente nachvollziehbar machen, warum die empfohlene Anlage für den Kunden die richtige ist, geeignet ist, zudem soll diese Prüfung die erbrachte Leistung nennen vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts.
Darüber hinaus muss erläutert werden, wie die Empfehlung zu Anlagezielen und Wünschen des Kunden passt.
So sieht derzeit ein Referentenentwurf aus, der auch von anderen Parteien befürwortet wird, denn dort ist man - richtigerweise - schon lange der Meinung, dass das Beratungsprotokoll weniger dem Anleger, sondern mehr dem Berater bzw. der Bank als Schutz dient.

Dem Anleger sollten idelerweise keine Verluste mehr deswegen entstehen, dass seine finanzielle Situation nicht richtig beurteilt wird, daher die falschen, aber für den Bankvertrieb bzw. Finanzdienstleister profitable Produkte empfohlen werden.

Hiermit wird eine europäische Richtlinie, die die Kunden besser vor Banken und Finanzberater schützen sollen, umgesetzt. 

Das seit dem Jahr 2010 derzeit in Deutschland gültige Beratungsprotokoll wird dann in Verbindung mit der neuen Geeignetheitsprüfung durch ein europaweit einheitliches Protokoll ersetzt. Dies muss dem Kunden übergeben werden.

Damit haben die Banken in Deutschland ihren Kampf verloren, denn die Bestimmungen werden weiter verschärft - zum Schutze des Anlegers!

Banken sehen das Beratungsprotokoll eher als geschäftsverhindernd an, mußte und muß in Zuklunft noch stärker jedes Gespräch genau dokumentiert werden.

Honorarberatung und Beratung:

Die Honorarberatung kennt ja eben keinen Produktvertrieb, denn jedes Produkt, welches am Ende einer Beratung empfohlen wird, ist frei von jeder Provision.
Verdient wird nur an der Beratung selber, somit ist ausgeschlossen, dass ein Produkt empfohlen wird, welches nicht zum Kunden passt.

Aus meiner Sicht ist diese Regelung, gepaart mit der Regelung, die ab 2016 greifen soll, dass sich nur noch unabhängig nennen darf in der Beratung, wer nicht vom Produktverkauf lebt, ein weiterer Schritt hin zum wünschenswerten Provisionsverbot in Deutschland.