Email: kontakt@honorarberatung-schmidt.de - Vielleicht Deutschlands bekanntester Honoraranlageberater

Aktuelles für Sie aus der Finanzbranche, zur Geldanlage und zur Börse:

Wall Street

Die miesen Tricks
der Vermögensberater

»Was für den Kunden gut ist, bringt (zu) wenig Provision!

„Undercover in der Finanzindustrie. Wie Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter Ihre Rente ruinieren und was Sie dagegen tun können.“ 

Schon der Titel des im Finanzverlag erschienenen Sachbuches von Malte Krüger und Alexander Schmidt lässt den Leser frösteln. Es ist ein Erfahrungsbericht: Für Malte Krüger, Durchschnittsverdiener und in Finanzfragen so unerfahren wie Otto Normalverbraucher, tut sich eine Rentenlücke auf. Um die zu schließen, will er privat vorsorgen.

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/sachbuch-finanzberatung-die-miesen-tricks-der-vermoegens-berater-57578306,view=conversionToLogin.bild.html

Robert Halvers Kapitalmarkt Monitor - Ausgabe 25.10.2019

Lesen Sie hier den sehr informativen Kapitalmarktmonitor von Herrn Robert Halver von der Bader Bank:

 

kapitalmarkt-monitor.baaderbank.de

 

 

Aktiv gemanagte Fonds ohne ! Ausgabeaufschlag und "Kickbacks" kaufen:

In manchen Fällen macht es bei der Geldanlage oder dem Vermögensaufbau dann doch Sinn, nicht einzelne Wertpapiere zu kaufen, auch keine Indexfonds, sondern sich wirklich guter Investmentfonds zu bedienen.

Immer wieder kommen Mandanten zu mir, denen von der Hausbank "nahegelegt" wurde, diesen oder jenen Fonds zu kaufen, natürlich aus dem hauseigenen Angebot, mit Ausgabeaufschlägen und Bestandsfolgeprovisionen, die direkt in die "Tasche" der Bank oder Sparkasse fließen.
Man bedenke also bitte, dass diese Ausgabeaufschläge eben keine Vergütung an oder für ein gutes Fondsmanagement sind, sondern eben Erträge Ihrer Bank, also das, was Ihre Bank an Ihnen verdient bei der Geldanlage.

Bei einer Anlagesumme von 10.000 EUR, einem Ausgabeaufschlag von 5 %, wie oft üblich, zahlen sie 500 EUR an Ihre Bank. Bei 100.000 EUR wären es schon 5.000 EUR an Provisionen für Ihre Hausbank!
Dies für die selbe Leistung, also für vielleicht eine bis max. zwei Stunden Verkaufsgespräch.
Diese Kosten muss der Fonds, ganz gleich welcher Fonds, erst erwirtschaften.
Beim Honoraranlageberater erwerben Sie Fonds frei von allen Provisionen!

Lesen Sie zum Thema "Kosten" dazu gerne einen Artikel aus dem Handelsblatt vom 30.06.2014:

Neue-fonds sind deutlich teurer

"Aktiv gemanagte Fonds bieten selten einen Mehrwert für Anleger"

_________________

Sprechen sie mich gerne an, wenn Sie erwägen, Geld in aktiv gemanagten Fonds anzulegen.

Sie erhalten diese Fonds beim Honorarberater ohne Aufschläge und ohne Bestandsprovisionen.
Beides steht nach meiner Meinung dem Anleger zu, nicht dem Berater oder der Bank.

 

 

Weitere Schlagzeilen und Nachrichten aus der Finanzbranche für Sie zusammengestellt:

Honorarberatung ist nicht gleich Honorarberatung!

26.04.2015 09:09

Qualitätsunterschiede in der Honorarberatung!

Lösen wir es also einmal auf, dies bitte rein fachlich betrachtet, ohne das Ansehen der "Kollegen", die sich dafür entschieden haben, Honorarberater-"light" zu sein.

Der sogenannte „Honorar-Anlageberater“ ist im KWG, also dem Kreditwesengesetz geregelt.
Er unterliegt somit den strengen Anforderungen des WPHG (Wertpapierhandelsgesetz) und damit der Aufsicht durch die 
BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Der „Honorar-Anlageberater“ darf zu wirklich allen Anlageprodukten, die es gibt, beraten.

Natürlich wählt man - beim Weg in die Selbständigkeit als Honorarberater - diesen Weg des Honoraranlageberaters nur dann, wenn man fachlich in den Fragen der Kapitalmärkte auch wirklich fit ist, eine ausreichende Erfahrung hat im Umgang mit Finanzprodukten hat!

Der „Honorar-Finanzanlagenberater“ wird hingegen nur in der sogenannten Gewerbeordnung reguliert, damit unterliegt er nur der Aufsicht der jeweils zuständigen Geweraufsichtsbeämter.
Dem „Honorar-Finanzanlagenberater“ ist es nur erlaubt, zu Investmentfonds zu beraten.

Natürlich, so meine Erfahrung, kennt der Kunde, der sich erstmalig für die Honorarberatung interessiert, diese Unterschiede nicht!
Somit kann er nicht beurteilen, wer sitzt vor ihm, zudem mit welcher Kompetenz.

Vor dem Hintergrund meiner Erfahrung, eben weil ich auch die Vorstandseignung Kreditinstitut nach dem § 33 des KWG besitze, halte ich nur die Aufsicht durch die Bundesanstalt, also die BAFIN, für
wirklich inhaltlich und auch fachlich ausreichend im Sinne des Schutzes des Anlegers.

Nur diese können wirklich kompetent und auch effektiv die Kontrollen von Beratern vornehmen!

So prüfen Sie bitte für sich sehr sorgfältig, welchen fachlichen und aufsichtsrechtlichen Anspruch Sie an einen Honorarerater haben.
eine Honorarberatung macht keinen Sinn, wenn sie auf bestimmte Produktgruppen, wie eben beim Honorarfinanzanlageberater, begrenzt ist.

Sie haben Fagen dazu, gerne!

Ihr Alexander Schmidt

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