Email: kontakt@honorarberatung-schmidt.de - Vielleicht Deutschlands bekanntester Honoraranlageberater

Aktuelles für Sie aus der Finanzbranche, zur Geldanlage und zur Börse:

Wall Street

Die miesen Tricks
der Vermögensberater

»Was für den Kunden gut ist, bringt (zu) wenig Provision!

„Undercover in der Finanzindustrie. Wie Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter Ihre Rente ruinieren und was Sie dagegen tun können.“ 

Schon der Titel des im Finanzverlag erschienenen Sachbuches von Malte Krüger und Alexander Schmidt lässt den Leser frösteln. Es ist ein Erfahrungsbericht: Für Malte Krüger, Durchschnittsverdiener und in Finanzfragen so unerfahren wie Otto Normalverbraucher, tut sich eine Rentenlücke auf. Um die zu schließen, will er privat vorsorgen.

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/sachbuch-finanzberatung-die-miesen-tricks-der-vermoegens-berater-57578306,view=conversionToLogin.bild.html

Robert Halvers Kapitalmarkt Monitor - Ausgabe 25.10.2019

Lesen Sie hier den sehr informativen Kapitalmarktmonitor von Herrn Robert Halver von der Bader Bank:

 

kapitalmarkt-monitor.baaderbank.de

 

 

Aktiv gemanagte Fonds ohne ! Ausgabeaufschlag und "Kickbacks" kaufen:

In manchen Fällen macht es bei der Geldanlage oder dem Vermögensaufbau dann doch Sinn, nicht einzelne Wertpapiere zu kaufen, auch keine Indexfonds, sondern sich wirklich guter Investmentfonds zu bedienen.

Immer wieder kommen Mandanten zu mir, denen von der Hausbank "nahegelegt" wurde, diesen oder jenen Fonds zu kaufen, natürlich aus dem hauseigenen Angebot, mit Ausgabeaufschlägen und Bestandsfolgeprovisionen, die direkt in die "Tasche" der Bank oder Sparkasse fließen.
Man bedenke also bitte, dass diese Ausgabeaufschläge eben keine Vergütung an oder für ein gutes Fondsmanagement sind, sondern eben Erträge Ihrer Bank, also das, was Ihre Bank an Ihnen verdient bei der Geldanlage.

Bei einer Anlagesumme von 10.000 EUR, einem Ausgabeaufschlag von 5 %, wie oft üblich, zahlen sie 500 EUR an Ihre Bank. Bei 100.000 EUR wären es schon 5.000 EUR an Provisionen für Ihre Hausbank!
Dies für die selbe Leistung, also für vielleicht eine bis max. zwei Stunden Verkaufsgespräch.
Diese Kosten muss der Fonds, ganz gleich welcher Fonds, erst erwirtschaften.
Beim Honoraranlageberater erwerben Sie Fonds frei von allen Provisionen!

Lesen Sie zum Thema "Kosten" dazu gerne einen Artikel aus dem Handelsblatt vom 30.06.2014:

Neue-fonds sind deutlich teurer

"Aktiv gemanagte Fonds bieten selten einen Mehrwert für Anleger"

_________________

Sprechen sie mich gerne an, wenn Sie erwägen, Geld in aktiv gemanagten Fonds anzulegen.

Sie erhalten diese Fonds beim Honorarberater ohne Aufschläge und ohne Bestandsprovisionen.
Beides steht nach meiner Meinung dem Anleger zu, nicht dem Berater oder der Bank.

 

 

Weitere Schlagzeilen und Nachrichten aus der Finanzbranche für Sie zusammengestellt:

Indexfonds: ETF und die Steuern

28.01.2015 12:19

Indexfonds (ETF) und die Steuern

Steuerrelevant: Erträge und Veräußerungsgewinne 

Es gibt grundsätzlich zwei Sachverhalte bei ETF - wie auch bei anderen Fonds -, die steuerlich relevant sind. Der eine betrifft die laufenden Erträge aus dem Fondsvermögen, der andere mögliche Veräußerungsgewinne. Relativ einfach ist die Sachlage bei ETF, deren Fondsdomizil in Deutschland liegt. Bei laufenden Dividenden oder Zinserträgen wird - bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags - automatisch die Abgeltungssteuer von der Depotbank an das Finanzamt abgeführt, egal ob Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Bei Veräußerung unterliegen realisierte Kursgewinne ebenfalls der Abgeltungssteuer. Für Anleger ist damit die Versteuerung erledigt. 

Besonderheiten: thesaurierende ausländische ETF

Anders kann es sich bei ETF verhalten, deren Fondsdomizil im Ausland liegt. Hier kommt es wesentlich auf die Ausschüttungspolitik an. Bei ausschüttenden Fonds besteht bezüglich der Besteuerung kein Unterschied zu einem deutschen ETF. Thesaurierende ausländische Fonds sind dagegen nicht verpflichtet, Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus abzuführen. Solche einbehaltenen Erträge sind daher in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren, selbst wenn keine Zahlung geflossen ist. Das tritt allerdings nur bei Indexfonds auf, die über physische Replikation konstruiert wurden. Bei synthetischer Replikation mittels Swaps werden keine ausschüttungsgleichen Erträge erzielt - ein feiner Unterschied.   In diesem Zusammenhang tritt noch eine weitere Besonderheit auf. Beim Verkauf von Anteilen kann es zur Doppelbesteuerung kommen, denn die Depotbank führt Abgeltungssteuer auf Kursgewinne ab. In diesem Gewinn sind aber auch thesaurierte Erträge enthalten, die bei physischen ETF bereits separat versteuert wurden. Anleger können diese doppelten Steuern im Rahmen der Steuererklärung korrigieren, indem sie den bereits erfolgten Steuerabzug nachweisen. 

Aufwand für Steuern: Argument bei der ETF-Wahl

Die separate Deklarierung von Erträgen bei ausländischen thesaurierenden Fonds und die ggf. vorzunehmende Korrektur von doppelten Steuern stellt zweifelsohne einen Zusatzaufwand dar und ist ein Argument, um sich für steuereinfachere ETF zu entscheiden. Bezüglich der Belastung gibt es unter dem Strich keinen Unterschied bei den Steuern. Lediglich Zeitpunkte und Quellen der Steuererhebung differieren.  Es ist nicht immer einfach festzustellen, in welchem Land ein Fonds aufgelegt wurde. Um das Fondsdomizil zu ermitteln, können Sie sich bei der BaFIN  www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/Unternehmensdatenbank/dl_li_investmentfonds_ucits.pdf?__blob=publicationFile&v=13) näher informieren.
Dort sind die in Deutschland zugelassenen ausländischen Fonds aufgelistet. 

 

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